Förderung von Selbsthilfegruppen / neuen Wohnformen
§ 45 e Zur Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wird Pflegebedürftigen, die Anspruch nach § 38 a haben und an der Gründung beteiligt sind, für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zusätzlich zu dem Betrag nach § 40 (2.557,00 EUR) einmal ein Betrag bis zu 2.500,00 EUR gewährt. Der Gesamtbetrag je Wohngruppe beträgt 10.000,00 EUR; Antragstellung innerhalb eines Jahres.Der Anspruch endet, wenn der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. mitteilt, das die Förderungsgelder verbraucht sind bzw. spätestens aber am 31.12.2015.
Kontakt:
Vermietung:
Petra Kammel
Gernsheimerstraße 151
64521 Groß-Gerau Berkach
Tel.:+496152 - 8599955
Achtung!!! neue E-Mail Adresse : wohngemeinschaft-Kelsterbach@gmx.de