Förderung von Selbsthilfegruppen / neuen Wohnformen

§ 45 e Zur Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wird Pflegebedürftigen, die Anspruch nach § 38 a haben und an der Gründung beteiligt sind, für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zusätzlich zu dem Betrag nach § 40 (2.557,00 EUR) einmal ein Betrag bis zu 2.500,00 EUR gewährt. Der Gesamtbetrag je Wohngruppe beträgt 10.000,00 EUR; Antragstellung innerhalb eines Jahres.Der Anspruch endet, wenn der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. mitteilt, das die Förderungsgelder verbraucht sind bzw. spätestens aber am 31.12.2015.


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Kontakt:

Vermietung:
Petra Kammel
Gernsheimerstraße 151

64521 Groß-Gerau Berkach

Tel.:+496152 - 8599955

Achtung!!! neue E-Mail Adresse : wohngemeinschaft-Kelsterbach@gmx.de

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