Bundesregierung konkretisiert geplante zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Die Bundesregierung hat einen sogenannten Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Dort findet sich folgender Paragraph:

§ 38a (Entwurf) Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

(1) Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, die Leistungen nach § 36, § 37 oder § 38 beziehen, haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Präsenzkraft tätig ist und wenn es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen zum Zwecke der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher pflegerischer Versorgung handelt, dem heimrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.


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